Aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Marktdaten der Immobilienbewertung
Wöchentliche Sammlung relevanter BMF-Schreiben, BFH-Urteile, Verordnungsänderungen und Marktberichte. Geschrieben für Fachanwälte, Steuerberater und Banken im DACH-Raum. Sachlich, mit verlinkter Primärquelle, ohne Marketing-Sprache.
Der Bundesfinanzhof hat am 11.03.2026 im Verfahren II R 6/23 entschieden, dass Finanzgerichte die Vergleichspreise der Gutachterausschüsse grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen dürfen. § 198 BewG wird zum Regelweg für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts. Einordnung für Fachanwälte im Erbrecht, Steuerberater und Family Offices.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG und paralleler Verkehrswert für die Auseinandersetzung nach § 2042 BGB. Praxisorientierte Einordnung für Fachanwälte im Erbrecht.
Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer ist mit jeder geeigneten sachverständigen Methode möglich, nachdem das BMF mit Schreiben vom 01.12.2025 das Schreiben vom 22.02.2023 aufgehoben hat. Einordnung für Steuerberater.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19. Mai 2026 den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 veröffentlicht. Mit § 6f EStG wird die Aufteilung des Gesamtkaufpreises bei bebauten Grundstücken erstmals gesetzlich geregelt. Verschärfung beim Gegennachweis durch Pflicht zur persönlichen Vorortbesichtigung.
Nach Auswertung von Pflegemarkt.com wurden in den ersten vier Monaten 2026 in Deutschland 236 Pflegestandorte geschlossen, davon 153 ambulante Pflegedienste, 56 Tagespflegen und 27 Pflegeheime. Parallel entstanden 347 neue Standorte mit deutlichem Übergewicht privater Träger.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 1. Dezember 2025, Aktenzeichen IV C 3 - S 2196/00040/006/008, das Schreiben vom 22. Februar 2023 zur Absetzung für Abnutzung nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vollständig aufgehoben.
Das Finanzgericht Hamburg hat mit Urteil vom 1. April 2025, Aktenzeichen 3 K 60/23, entschieden, dass ein Sachverständigengutachten nach den Vorgaben der ImmoWertV 2021 als Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG geeignet sein kann.
Hinweis zum Newsticker. Wöchentliche Ausgabe jeden Freitag um 09:00 Berlin-Zeit. Themen werden aus offiziellen Primärquellen wie BMF, BFH, BaFin, vdpResearch, bulwiengesa und JLL recherchiert und sachlich aufbereitet.
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