TWGA Consulting Immobilienbewertung Erstgespräch anfragen →
TWGA GmbH · Geschäftsbereich TWGA Consulting

Immobilienbewertung, die Finanzamt, Bank und Gericht nicht aufmachen.

Sie führen das Mandat. Wir führen die Bewertung – bis zum unterschriebenen Gutachten. Den Sachverständigen wählen wir nach dem Regelwerk, das für Ihren Fall gilt, nicht nach Verfügbarkeit.

ImmoWertV · BelWertV · § 7 Abs. 4 EStG · § 198 BewG
Randnummern anklicken · jede Aussage trägt ihren Beleg
Verkehrswert
nach ImmoWertV
Beleihungswert
nach BelWertV
Restnutzungsdauer
nach ImmoWertV 2021 und BFH
Für wen die Seite gebaut ist
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Fachanwälte für Erbrecht Familien- und Wirtschaftsrecht Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker Family Offices und Immobilienfonds Unternehmensberater bei Nachfolge Banken und Pfandbriefinstitute
Einordnung

Welches Regelwerk zu Ihrem Fall passt.

Wählen Sie den Anlass. Die Auswertung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten übermittelt oder gespeichert.

Die Einordnung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung.

Einordnung zu Ihrer Auswahl
Regelwerk
Adressat
Zeitrahmen
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Leistungen

Fünf Bewertungsanlässe, sauber getrennt.

Jede Bewertung folgt einem eigenen Regelwerk. TWGA Consulting führt das Mandat, ordnet den Anlass fachlich ein und beauftragt die im Netzwerk verfügbare Sachverständige oder den Sachverständigen mit der zum Regelwerk passenden Qualifikation.

01

Verkehrswertgutachten

Nach ImmoWertV

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB, hergeleitet über die im Einzelfall geeigneten Verfahren der ImmoWertV. Die Wahl des Verfahrens folgt der Immobilienart und der Datenlage, nicht dem gewünschten Ergebnis.

Ergebnis: Ein Verkehrswert, der auf einem für Ihre Immobilienart geeigneten Verfahren beruht – nicht auf einem, das ein gewünschtes Ergebnis stützt.

02

Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

ImmoWertV 2021, EStG

Verkürzung der steuerlichen Nutzungsdauer nach Aufhebung des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 durch das Schreiben vom 01.12.2025 und entlang der Rechtsprechung des BFH (IX R 25/19, IX R 14/23).

Ergebnis für Ihren Mandanten: statt 2 % linear eine begründete, kürzere Nutzungsdauer – und damit ein Abschreibungsvolumen, das Jahr für Jahr in der Steuererklärung ankommt. Ergebnis für Sie: ein Gutachten, dessen Herleitung dem Rechtsbehelf standhält, wenn das Finanzamt die Verkürzung angreift.

03

Niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG

BewG, ErbStG

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für Erbschaft und Schenkung, wenn die Bedarfsbewertung des Finanzamts über dem tatsächlichen Marktwert liegt. Maßgeblich seit dem BFH-Urteil vom 11.03.2026, II R 6/23.

Ergebnis: Ein Nachweis, den die Bewertungsstelle akzeptiert, weil er die Anforderungen erfüllt, die der BFH mit dem Urteil vom 11.03.2026 präzisiert hat.

04

Bestandsbewertung und Portfolio

Turnusmäßige Wertfortschreibung

Wertfortschreibung im Bestand für Family Offices, Immobilienfonds und Bestandshalter. Einheitliches Verfahren über die Objekte hinweg, damit sich Zahlen von Periode zu Periode belastbar vergleichen lassen.

Ergebnis: Anschlussfähigkeit gegenüber dem Wirtschaftsprüfer, eine saubere Zeitreihe über Perioden, ein Verfahren über alle Objekte.

05

Beleihungswert und Spezialgutachten

BelWertV, Pflege, Hotel

Beleihungswert nach § 16 PfandBG in Verbindung mit der BelWertV: nachhaltig erzielbarer Wert, nicht Marktpreis zum Stichtag. Spezialgutachten für Pflegeimmobilien und Hotels mit betreiberabhängiger Ertragslage.

Ergebnis: Ein Wert, den Bankaufsicht und Kreditkomitee unbeanstandet in ihre Beleihungsakte übernehmen können.

Auswahllogik

Wie wir den Sachverständigen zum Anlass wählen.

Nicht wer gerade Zeit hat, sondern wer die zum Regelwerk passende Qualifikation mitbringt. Das entscheidet, ob Finanzamt, Bank oder Gericht das Gutachten annehmen.

AnlassAdressatErforderliche Qualifikation
Verkehrswert / § 198 BewGFinanzamt, GerichtÖffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, Anwendungsbereich Immobilienbewertung
Restnutzungsdauer § 7 Abs. 4 EStGFinanzamtOrtstermin und Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder gleichwertig. Ohne Besichtigung und Zertifizierung erfolgt in der Praxis regelmäßig Ablehnung
BeleihungswertKreditkomitee, BaFinFinanzwirtschaftliche Qualifikation, zum Beispiel HypZert F oder gleichwertig, nach BelWertV und § 16 PfandBG
Bestandsbewertung PortfolioWirtschaftsprüfer, Family OfficeZertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, Sicherheit in IFRS und HGB
Pflege und SpezialimmobilienInvestor, BankErfahrung mit Sonderobjekten und Kenntnis der Betreibermodelle

Für die Immobilienbewertung sind aktuell sechs Stellen von der DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert, darunter DIAZert, HypZert, Sprengnetter, EIPOSCERT, IQ-Zert und izert (Hochschule Anhalt). Je nach Objektart ist die passende Stufe maßgeblich, von Standardobjekten und Wohnimmobilien bis zu allen Immobilienarten. Entscheidend ist der akkreditierte Anwendungsbereich, nicht die Marke.

Für Multiplikatoren

Vier Zusagen, wenn Sie einen Fall zu uns geben.

Wer einen Bewertungsfall nach außen gibt, hat zwei Fragen: Bleibt das mein Mandant, und wer trägt es, wenn das Gutachten angegriffen wird? Beides beantworten wir, bevor Sie fragen.

Ihr Mandant bleibt Ihr Mandant.

Wir treten nicht in eine eigene Beratungsbeziehung ein, empfehlen keine anderen Dienstleister und akquirieren nicht in Ihrem Bestand. Auf Wunsch erscheinen wir gegenüber Ihrem Mandanten ausschließlich als von Ihnen beauftragter Sachverständigenbereich.

Sie behalten die Kommunikation.

Sie entscheiden, ob wir direkt mit Ihrem Mandanten sprechen oder ob alles über Ihren Schreibtisch läuft. Alle Zwischenstände gehen an Sie – nie ungefragt an Ihren Mandanten.

Sie stehen bei Nachfragen nicht allein.

Fragt die Bewertungsstelle, der Betriebsprüfer oder die Gegenseite nach, antwortet der Sachverständige – schriftlich, im Rahmen des Auftrags. Der Aufwand steht im Angebot, nicht in einer späteren Rechnung.

Sie erfahren früh, wenn es nicht trägt.

Wenn die Datenlage kein belastbares Ergebnis zulässt, sagen wir es vor der Beauftragung. Sie geben Ihrem Mandanten dann keine Erwartung, die wir nicht halten können.

Fall besprechen – 20 Minuten →
Arbeitsweise

Belastbar heißt: im Ernstfall tragfähig.

Ein Gutachten wird nicht daran gemessen, wie es sich liest. Sondern daran, ob es einer kritischen Prüfung standhält, wenn es darauf ankommt.

I

Der richtige Weg zuerst

Vor der Beauftragung steht die Fallprüfung. Diese Entscheidung wird gemeinsam getroffen, bevor ein Auftrag entsteht.

II

Regelwerkstreue

Bewertungsanlass, zuständige Stelle und Regelwerk werden zu Beginn eindeutig festgelegt. Nachträgliche Umdeutungen finden nicht statt.

III

Nachvollziehbare Herleitung

Jede wertbildende Annahme, jeder Vergleichswert, jeder Kapitalisierungssatz ist belegt. Der Leser rechnet die Bewertung Schritt für Schritt nach.

IV

Belastbar im Ernstfall

Das Gutachten ist so verfasst, dass es vor dem Finanzamt, dem Kreditkomitee, dem Gericht bestehen kann.

Honorar

Was ein Gutachten kostet.

Vier Faktoren bestimmen den Aufwand und damit das Honorar: Objektart, Datenlage, Adressat und Frist.

Vollständige Honorarübersicht →
Kurzgutachten
Standardimmobilien, interne Nutzung
ab 1.500 €
Restnutzungsdauergutachten
Standardimmobilien
1.500 € pauschal
Vollgutachten Standardobjekte
Finanzamt, Gericht
ab 3.000 €
Gewerbe und Sonderimmobilien
an § 15 BayGaV orientiert
ab 5.000 €
Fallvorprüfung und Gutachtenprüfung
mit Stellungnahme
nach Zeitaufwand

Netto, zzgl. USt und Auslagen. Honorare orientieren sich an § 15 BayGaV.

Zur Einordnung: Liegt der Bedarfswert eines Objekts 100.000 € über dem gemeinen Wert, spart der Nachweis nach § 198 BewG bei einem Steuersatz von 19 % rund 19.000 € Erbschaftsteuer – bei einem Honorar ab 3.000 €. Ob Ihr Fall diese Relation erreicht, klären wir in der Einordnung, bevor ein Auftrag entsteht.

Ablauf

Wie ein Mandat abläuft.

01

Fallaufnahme

Anlass, Objekt, Stichtag und Adressat. Klärung, welches Regelwerk greift.

02

Angebot

Honorar, Bearbeitungsrahmen und Nennung des Sachverständigen. Festpreis im Angebot, kein Stundenrahmen mit offenem Ende.

03

Unterlagen

Grundbuch, Flurkarte, Bauakte, Teilungserklärung, Mietverträge. Beschaffung auf Wunsch.

04

Ortsbesichtigung

Bauzustand, Ausstattung, Instandhaltungsrückstand und Lagequalität.

05

Ausarbeitung

Verfahrenswahl nach ImmoWertV 2021, vollständige Dokumentation der Annahmen.

06

Übergabe

Gutachten als PDF, auf Wunsch gedruckt. Ergänzende Stellungnahme nach Angebot.

TWGA Consulting Immobilien­bewertung im Mandat Rechtsstand August 2026
Kostenfreier Praxisleitfaden

Immobilienbewertung im Mandat

102 Seiten · 16 Kapitel · 8 Arbeitshilfen · 6 durchgerechnete Beispielfälle · Rechtsstand 08/2026

Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Sachverständige. Was Sie damit in der nächsten Beratung direkt tun können:

  • Mit den Arbeitshilfen und Checklisten klären Sie im Erstgespräch, ob ein Nachweis nach § 198 BewG oder eine Restnutzungsdauer-Verkürzung überhaupt lohnt.
  • Mit den Musterformulierungen begründen Sie den Antrag gegenüber der Bewertungsstelle, ohne bei null anzufangen.
  • An den 6 durchgerechneten Beispielfällen sehen Sie, wie die Rechnung tatsächlich aussieht – auch in den Fällen, in denen sich das Gutachten nicht lohnt.
TWGA-Fachbrief

Neue Rechtsprechung kennen, bevor Ihr Mandant fragt.

Wenn der BFH zur Restnutzungsdauer entscheidet oder das BMF ein Schreiben aufhebt, bekommen Sie von uns eine Einordnung: was gilt, was sich für laufende Mandate ändert, was jetzt zu tun ist. Alle 4–6 Wochen. Keine Werbung, keine Angebote, keine Weitergabe Ihrer Adresse.

Anmeldung im Double-Opt-in. Sie erhalten zuerst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.

Thomas Wörle, Geschäftsführer der TWGA GmbH und Sachverständiger für Immobilienbewertung
Thomas Wörlemandatsführend · TWGA GmbH
Nächster Schritt

In 20 Minuten wissen Sie, woran Sie sind.

Schildern Sie den Fall – Anlass, Objekt, Stichtag, Adressat. Danach wissen Sie: welches Regelwerk greift, welcher Sachverständige passt, was es kostet und wie lange es dauert. Wenn ein Gutachten Ihrem Mandanten nichts bringt, hören Sie das im selben Gespräch.

Kostenfrei. Keine Unterlagen nötig. Sie sprechen direkt mit Thomas Wörle, nicht mit einem Vertrieb.

Noch nicht so weit? Der Praxisleitfaden beantwortet die häufigsten Fragen auf 102 Seiten. Zum Leitfaden →