Immobilienbewertung, die einer Prüfung durch Dritte standhält.
TWGA Consulting klärt den Anlass, ordnet die formale Anforderung ein und führt das Bewertungsmandat. Das Gutachten selbst erstellt der zum Anlass passende Sachverständige aus dem Partnernetzwerk mit eigener aktiver Qualifikation und eigener Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Jede Bewertung folgt einem eigenen Regelwerk. TWGA Consulting führt das Mandat, ordnet den Anlass fachlich ein und beauftragt die im Netzwerk verfügbare Sachverständige oder den Sachverständigen mit der zum Regelwerk passenden Qualifikation.
01
Verkehrswertgutachten
Nach ImmoWertV
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB, hergeleitet über die im Einzelfall geeigneten Verfahren der ImmoWertV. Für Erbschaft und Schenkung, für den Zugewinnausgleich in der Auseinandersetzung, für die Bedarfsbewertung durch das Finanzamt oder für Vermögensbilanzen.
Die Wahl des Verfahrens folgt der Immobilienart und der Datenlage, nicht dem gewünschten Ergebnis.
02
Beleihungswertgutachten
Nach BelWertV
Der Beleihungswert nach § 16 PfandBG in Verbindung mit der BelWertV. Nachhaltig erzielbarer Wert, nicht Marktpreis zum Stichtag. Für Realkreditinstitute und Pfandbriefbanken. Auch für Finanzierungsanlässe mit erhöhter Belastung.
Grundlage bleibt § 3 BelWertV, die Ableitung erfolgt konservativ und dokumentiert nach § 4 BelWertV.
03
Restnutzungsdauergutachten
Nach BMF vom 01.12.2025
Verkürzung der steuerlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Verfasst nach den Verfahren der ImmoWertV 2021, nach Aufhebung des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 durch das Schreiben vom 01.12.2025 und entlang der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH (IX R 25/19, IX R 14/23) sowie des FG Hamburg vom 01.04.2025, 3 K 60/23.
Kein Standardformular. Jede Bewertung ist einzelfallbezogen begründet und gegenüber der Finanzverwaltung verteidigbar.
Ergänzend: Spezialgutachten für Pflegeimmobilien und Hotels auf Anfrage.
Arbeitsweise
Belastbar heißt: im Ernstfall tragfähig.
Ein Gutachten wird nicht daran gemessen, wie es sich liest. Sondern daran, ob es einer kritischen Prüfung standhält, wenn es darauf ankommt.
I
Regelwerkstreue
Bewertungsanlass, zuständige Stelle und Regelwerk werden zu Beginn eindeutig festgelegt. Nachträgliche Umdeutungen finden nicht statt.
II
Nachvollziehbare Herleitung
Jede wertbildende Annahme, jeder Vergleichswert, jeder Kapitalisierungssatz ist im Gutachten belegt. Der Leser rechnet die Bewertung Schritt für Schritt nach.
III
Belastbar im Ernstfall
Das Gutachten ist so verfasst, dass es vor dem Finanzamt, dem Kreditkomitee, dem Gericht bestehen kann. Was fehlt, kann gefragt und beantwortet werden.
Typische Anlässe
Wann eine Bewertung gebraucht wird.
Vier wiederkehrende Situationen, aus denen Mandate an TWGA Consulting herangetragen werden. Aus dem Anlass ergibt sich das Regelwerk und daraus die passende Sachverständige oder der passende Sachverständige.
Steuer und AfA
Bedarfsbewertung, Restnutzungsdauer.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG in Erbschaft und Schenkung. Verkürzung der Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nach Aufhebung des Schreibens vom 22.02.2023 und entlang der aktuellen Rechtsprechung.
Finanzierung
Beleihungswert für Erstkredit und Prolongation.
Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG in Verbindung mit der BelWertV. Als Grundlage für Kreditvorlage, Prolongation oder Anpassung bestehender Sicherheiten.
Erbschaft und Auseinandersetzung
Verkehrswert für Nachlass und Zugewinnausgleich.
Nachlassbewertung und Zugewinnausgleich in der Auseinandersetzung. Gerichtsverwertbare Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV. Verfasst so, dass sie einer Prüfung durch Gegner und Gericht standhalten.
Portfolio und Sonderimmobilie
Bestandsbewertung, Pflege und Hotel.
Turnusmäßige Wertfortschreibung im Bestand. Spezialgutachten für Pflege und Hotel mit betreiberabhängiger Ertragslage. Herleitung entlang der ImmoWertV und der jeweils einschlägigen Marktdaten.
Fachlich konkret statt werblich allgemein
Die Rolle von TWGA. Und die Grundlagen dahinter.
TWGA Consulting GmbH ist die mandatsführende Instanz. Wir nehmen den Fall auf, klären den Bewertungsanlass, ordnen die zuständige Norm ein und übernehmen die Steuerung des Mandats vom Erstgespräch bis zur Übergabe.
Das Gutachten selbst erstellt der zum Anlass passende Sachverständige aus dem Partnernetzwerk. Jede Sachverständige und jeder Sachverständige im Netzwerk verfügt über die zum Regelwerk passende Qualifikation und eine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. So sitzt die formal geeignete Person am jeweils richtigen Fall.
Der Auftraggeber hat damit eine feste Ansprechperson für Steuerung und Kommunikation. Und eine fachlich zuständige Sachverständige oder einen fachlich zuständigen Sachverständigen für die Ausarbeitung.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Thomas Wörle, Südliche Münchner Straße 60C, 82031 Grünwald
Tätigkeit: Vermittlung und Koordination von Bewertungsmandaten an Sachverständige aus einem DACH-weiten Partnernetzwerk. Die TWGA GmbH erstellt selbst keine Verkehrswertgutachten, Beleihungswertgutachten oder sonstigen Sachverständigengutachten.
Berufsbezeichnung und Qualifikationsstand: Thomas Wörle ist seit 2015 in der Immobilienbewertung tätig. Eine frühere Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist im Mai 2026 ausgelaufen. Er ist nicht öffentlich bestellt und vereidigt. Gutachten werden durch Sachverständige aus dem Netzwerk mit eigener aktiver Qualifikation nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder öffentlicher Bestellung erstellt, jeweils mit eigener Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Aufsichtsbehörde: Für die Vermittlung und Koordination von Sachverständigen-Mandaten besteht keine spezifische Aufsichtsbehörde.
Online-Streitbeilegung: Plattform der EU-Kommission: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Datenschutzerklärung
1. Verantwortlicher TWGA GmbH (Geschäftsbereich TWGA Consulting), vertreten durch Thomas Wörle, Südliche Münchner Straße 60C, 82031 Grünwald. E-Mail: t.woerle@twga-consulting.de. Telefon: +49 160 5196191
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