Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB, hergeleitet über die im Einzelfall geeigneten Verfahren der ImmoWertV. Die Wahl des Verfahrens folgt der Immobilienart und der Datenlage, nicht dem gewünschten Ergebnis.
Ergebnis: Ein Verkehrswert, der auf einem für Ihre Immobilienart geeigneten Verfahren beruht – nicht auf einem, das ein gewünschtes Ergebnis stützt.