Einstiegsprodukt
Zweitmeinung zu einem vorliegenden Gutachten
Die Zweitmeinung ist der günstigste Einstieg in die Zusammenarbeit mit TWGA Consulting. Wenn Sie bereits ein Gutachten vorliegen haben und Zweifel an Methodik, Datenbasis oder Ergebnis bestehen, wird das Gutachten fachlich zweitbeurteilt und schriftlich eingeordnet.
Wann eine Zweitmeinung sinnvoll ist
- Das Finanzamt hat einen typisierten Wert festgesetzt und ein bereits vorliegendes Gutachten weicht deutlich ab.
- Eine Bank hat einen Beleihungswert angesetzt, der aus Ihrer Sicht nicht nachvollziehbar hergeleitet ist.
- Ein Gutachten aus einem gerichtlichen Verfahren enthält Annahmen, die aus Ihrer Sicht nicht mit den Tatsachen übereinstimmen.
- Bei Erbauseinandersetzungen liegt eine Bewertung vor, die eine Partei nicht mitträgt.
- Vor Beauftragung eines aufwendigen Vollgutachtens soll eine erste fachliche Einordnung der Erfolgsaussicht klären.
Rolle von TWGA Consulting
Die TWGA GmbH nimmt den Auftrag entgegen, klärt den Anlass, prüft die formale Vollständigkeit des vorliegenden Gutachtens und wählt die passende Sachverständige oder den passenden Sachverständigen aus dem Partnernetzwerk. Die fachliche Zweitbeurteilung wird von einer im Netzwerk qualifizierten Sachverständigen oder einem im Netzwerk qualifizierten Sachverständigen erstellt.
Was Sie erhalten
- Kurzes schriftliches Gutachten zur Zweitbeurteilung, in der Regel 3 bis 6 Seiten.
- Prüfung der Methodik entlang ImmoWertV 2021 oder BelWertV, je nach Anlass.
- Einordnung, ob die Datenbasis vollständig und die Ableitung nachvollziehbar ist.
- Hinweis auf konkrete Punkte, die aus fachlicher Sicht zu ergänzen oder zu korrigieren wären.
- Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Anpassung des vorliegenden Gutachtens durch den Ersteller, Ergänzung durch Stellungnahme oder Erstellung eines vollständigen neuen Gutachtens.
Was die Zweitmeinung nicht ist
- Keine Rechts- oder Steuerberatung. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung bleibt bei der zuständigen Beraterin oder dem zuständigen Berater.
- Kein vollwertiger Ersatz für ein Gutachten, wenn das Finanzamt oder Gericht eine solche Wertermittlung verlangt.
- Keine Zusage zu einem bestimmten Ergebnis vor der Prüfung.
Ablauf
- Sie senden das vorhandene Gutachten und, wenn vorhanden, den Feststellungsbescheid oder das Wertermittlungsgutachten der Bank über das Objektdaten-Formular oder per verschlüsselter E-Mail.
- TWGA Consulting bestätigt den Eingang innerhalb eines Werktages und klärt offene Punkte zum Auftrag.
- Die fachliche Zweitbeurteilung erfolgt durch die im Netzwerk qualifizierte Sachverständige oder den im Netzwerk qualifizierten Sachverständigen.
- Übergabe der schriftlichen Einordnung als PDF, mit Signatur der zeichnenden Sachverständigen oder des zeichnenden Sachverständigen.
Honorar
Das Honorar orientiert sich an den Gebührensätzen der BayGaV und wird nach dem Aufwand des Einzelfalls angepasst. Das verbindliche Honorar steht im Angebot nach Sichtung der Unterlagen. Für Standardfälle bewegen sich Zweitmeinungen erfahrungsgemäß zwischen 500 und 1.500 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen. Details unter Honorarübersicht.
Fall vertraulich vorlegen
Senden Sie das vorliegende Gutachten und den Anlass. Die Sichtung ist unverbindlich, ein Angebot mit verbindlichem Honorar folgt binnen eines Werktages.
Zweitmeinung anfragenAlternativ direkt schriftlich: Objektdaten-Formular mit Anhang.