Restnutzungsdauergutachten nach BMF vom 01.12.2025
Praxisorientierte Einordnung für Steuerberater zur Verkürzung der Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Das BMF-Schreiben vom 01.12.2025 hat den Rahmen für Restnutzungsdauergutachten neu geordnet. Für viele Mandanten eröffnet sich damit erneut die Möglichkeit, die steuerliche Nutzungsdauer von Wohngebäuden an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Begründung, Datenlage und Nachvollziehbarkeit der Gutachten.
Dieser Beitrag richtet sich an Steuerberater, die für ihre Mandanten prüfen möchten, ob ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll ist und wie der Prozess sauber vorbereitet wird.
1. Ausgangslage
Der Ansatz einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG bleibt an zwei Voraussetzungen geknüpft:
- Das Gebäude weist aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht eine kürzere Restnutzungsdauer auf als die gesetzliche Regelabschreibung.
- Diese verkürzte Nutzungsdauer wird durch ein Gutachten belegt, das sowohl die Vorgaben der ImmoWertV 2021 als auch die Anforderungen des BMF-Schreibens vom 01.12.2025 erfüllt.
Die Finanzverwaltung orientiert sich dabei an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere den Entscheidungen des BFH und dem Urteil des FG Hamburg vom 01.04.2025.
2. Typische Anwendungsfälle
Aus Sicht der Praxis tauchen Restnutzungsdauergutachten vor allem in folgenden Konstellationen auf:
- ältere Mehrfamilienhäuser mit deutlichem Instandhaltungsstau
- Objekte mit strukturell begrenzter Vermietbarkeit
- Gebäude mit geplanter grundlegender Umnutzung oder absehbarem Abriss
- Immobilien mit bereits wirtschaftlich verkürzter Perspektive, etwa durch Umfeldveränderungen oder Marktverschiebungen
Nicht jeder dieser Fälle führt zwingend zu einer anerkannten kürzeren Restnutzungsdauer. Entscheidend ist, ob die im Gutachten hergeleiteten Annahmen plausibel, datenbasiert und mit der Rechtsprechung vereinbar sind.
3. Anforderungen an das Gutachten
Für die Prüfung durch die Finanzverwaltung ist weniger die Länge des Gutachtens entscheidend, sondern seine Nachvollziehbarkeit und die Treue zum Regelwerk.
Wesentliche Elemente sind:
- klare Beschreibung des Bewertungsgegenstands und des Bewertungsanlasses
- Herleitung der technischen und wirtschaftlichen Restnutzungsdauer nach den Verfahren der ImmoWertV 2021
- detaillierte Dokumentation der baulichen und wirtschaftlichen Einflussfaktoren
- Darstellung der verwendeten Marktdaten und Vergleichsparameter
- transparente Begründung der gewählten Restnutzungsdauer im Lichte der Rechtsprechung
Formulare oder pauschale Tabellenlösungen genügen diesen Anforderungen regelmäßig nicht.
4. Rolle des Steuerberaters
Für Steuerberater stellt sich in der Praxis oft nicht zuerst die Frage nach dem konkreten Gutachter, sondern nach der Sinnhaftigkeit des gesamten Vorgehens.
Zentrale Prüffragen sind:
- Ist der Mandant bereit, den Aufwand und die Kosten eines Gutachtens zu tragen?
- Besteht eine realistische Chance, dass die Finanzverwaltung eine verkürzte Restnutzungsdauer anerkennt?
- Liegen die notwendigen Unterlagen und Informationen zum Objekt vor oder können sie beschafft werden?
- Steht der Fall bereits im Austausch mit der Finanzverwaltung, sodass ein Gutachten voraussichtlich unter erhöhter Prüfungstiefe eingereicht wird?
Die steuerliche Einordnung des Falls verbleibt in der Verantwortung der zuständigen Steuerberaterin oder des zuständigen Steuerberaters. TWGA Consulting unterstützt bei der fachlichen Bewertungsseite.
Eine frühzeitige Einordnung kann helfen, Mandanten vor unnötigen Kosten zu schützen und gleichzeitig Potenziale für eine steuerlich sinnvolle Gestaltung zu erkennen.
5. Wie TWGA Consulting unterstützt
TWGA Consulting setzt bewusst vor dem Gutachten an.
Wir klären mit Steuerberatern und ihren Mandanten:
- ob ein Restnutzungsdauergutachten im konkreten Fall sinnvoll erscheint
- welches Regelwerk greift und welche Rechtsprechung besonders zu beachten ist
- welche Unterlagen und Informationen für eine sachgerechte Beurteilung erforderlich sind
- welcher Sachverständige mit welcher Qualifikation zum Fall passt
Das Gutachten selbst wird durch die jeweils beauftragte Sachverständige oder den beauftragten Sachverständigen erstellt, die oder der über eine passende Qualifikation und eine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügt.
6. Nächster Schritt
Wenn Sie als Steuerberater einen Mandantenfall haben, in dem eine Verkürzung der Nutzungsdauer in Betracht kommt, kann eine kurze Fallvorprüfung helfen, Chancen und Risiken zu klären.
In einem Gespräch von bis zu 20 Minuten besprechen wir Anlass, Objektart, bisherige Kommunikation mit der Finanzverwaltung und die vorhandene Unterlagenlage. Danach wissen Sie, ob und in welcher Form ein Gutachten sinnvoll ist und wie der weitere Weg aussehen kann.
Schildern Sie den Fall, wir prüfen die Eignung.
Quellen
Fall vertraulich vorprüfen lassen
In 20 Minuten klären wir gemeinsam, ob ein Restnutzungsdauergutachten im konkreten Mandantenfall belastbar ist und welcher Sachverständige zum Fall passt.
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