Bedarf, Ablauf, Honorar

Zusammenarbeit mit TWGA Consulting und dem Partnernetzwerk.

Diese Seite beschreibt, wann eine Mandatierung sinnvoll ist, wie der Ablauf aussieht, wer welche Rolle übernimmt und wie sich das Honorar bemisst. Sie richtet sich an Kanzleien, Family Offices, Immobilienfonds, Unternehmensberater, Nachlassverwalter und Investoren, die einen Sachverständigen benötigen.

Wann ein Sachverständiger nötig ist.

Ein Verkehrswertgutachten oder ein spezielleres Sachverständigengutachten wird immer dann benötigt, wenn ein Wert oder eine Nutzungsdauer belastbar gegenüber Finanzamt, Gericht oder Dritten nachgewiesen werden muss. Typische Anlässe sind:

  • Erbschaft und Schenkung mit Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes nach § 198 BewG
  • Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG mit Restnutzungsdauergutachten
  • Familienrechtliche Auseinandersetzung, insbesondere Zugewinnausgleich
  • Rechtsstreit, in dem ein Wert oder eine Bewertungsmethode strittig ist
  • Kaufpreisaufteilung Grund und Boden zu Gebäude für Zwecke der AfA
  • Turnusmäßige Wertfortschreibung im Bestand für Family Offices, Immobilienfonds und Bestandshalter
  • Bewertung für die HGB- oder IFRS-Bilanz, für Impairment-Tests, für Einbringungen und Umstrukturierungen
  • Beleihungswert nach BelWertV bei Refinanzierung oder Portfolio-Umschichtung

Rolle von TWGA Consulting.

TWGA GmbH, Geschäftsbereich TWGA Consulting, ist die mandatsführende Instanz. Wir nehmen den Fall auf, ordnen den Bewertungsanlass rechtlich und methodisch ein, wählen den zum Anlass passenden Sachverständigen aus dem Partnernetzwerk aus und steuern das Mandat von der Bedarfssichtung bis zur Übergabe des Gutachtens.

Das Gutachten selbst erstellt der ausgewählte Sachverständige. Jede Sachverständige und jeder Sachverständige im Netzwerk verfügt über die zum Regelwerk passende Qualifikation. Im Netzwerk stehen alle gängigen Qualifikationen zur Verfügung, von ZertS über HypZert F bis öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Der Auftraggeber hat damit eine feste Ansprechperson für Steuerung und Kommunikation und eine fachlich zuständige Sachverständige oder einen fachlich zuständigen Sachverständigen für die Ausarbeitung.

Was ausgeschlossen ist.

Klare Rollentrennung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Deshalb übernehmen wir bestimmte Aufgaben nicht:

  • Steuerliche und rechtliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und des Rechtsdienstleistungsgesetzes bleibt beim Steuerberater und beim Fachanwalt
  • Anlageberatung, Vermittlung von Finanzprodukten und Immobilienmakelei sind nicht Teil des Mandats
  • Zusagen über die Anerkennung eines Gutachtens durch Finanzamt oder Gericht werden nicht gemacht, denn die Würdigung obliegt dem Adressaten

Ablauf der Zusammenarbeit.

  1. 1.
    Erstgespräch und Bedarfssichtung. Sie schildern den Anlass, das Objekt, den Stichtag und den Adressaten. TWGA Consulting ordnet den Fall rechtlich und methodisch ein und benennt das zuständige Regelwerk, den Adressaten und die benötigten Unterlagen. Die Bedarfssichtung ist unverbindlich.
  2. 2.
    Auswahl des Sachverständigen. Wir wählen aus dem Partnernetzwerk den Sachverständigen mit der zum Anlass passenden Qualifikation aus. Für steuerliche Anlässe nach § 198 BewG oder § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG andere als für Beleihungswerte nach BelWertV oder gerichtliche Wertermittlungen.
  3. 3.
    Angebot mit verbindlichem Honorar. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit verbindlichem Honorar, Leistungsumfang, Terminen und Übergabeformat. Die Widerrufsbelehrung ist beigefügt.
  4. 4.
    Ortstermin und Ausarbeitung. Der Sachverständige führt den Ortstermin durch, wertet die Unterlagen aus und erstellt das Gutachten nach dem einschlägigen Regelwerk. Bearbeitungsdauer 2 bis 3 Wochen ab Ortstermin, sofern zum Ortstermin alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
  5. 5.
    Übergabe und Rückfragen. Sie erhalten das Gutachten digital und in Papierform, jeweils mit Anlagen und Fundstellenverzeichnis. Nachfragen des Finanzamts, des Gerichts oder des Steuerberaters werden ohne gesonderte Berechnung beantwortet, sofern sie sich auf das übergebene Gutachten beziehen.

Honorar.

Das Honorar orientiert sich an den Gebührensätzen der Bayerischen Gerichtsvollzieherentschädigungs- und Sachverständigenvergütungsverordnung, kurz BayGaV, und wird nach dem Aufwand des Einzelfalls angepasst. Das verbindliche Honorar steht im Angebot nach Sichtung der Unterlagen.

Zusatzleistungen, etwa gerichtliche Erläuterungstermine, Ergänzungsgutachten nach neuen Tatsachen oder mündliche Verhandlungen mit Behörden, werden nach Zeitaufwand berechnet und im Angebot ausgewiesen.

Versicherung.

Jede Sachverständige und jeder Sachverständige im Partnernetzwerk unterhält eine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Bei Bedarf lässt sich für ein einzelnes Projekt eine zusätzliche objektbezogene Deckung vereinbaren, insbesondere bei Sonderaufgaben mit hohem Auftragswert oder besonderer Haftungsexposition.

Datenschutz und Vertraulichkeit.

Alle übermittelten Unterlagen und Angaben werden ausschließlich für die Bearbeitung des Mandats verwendet. Übertragung und Speicherung erfolgen auf eigenen Systemen ohne Weitergabe an Dritte. Für Objektdaten und Steuerdaten steht das Objektdaten-Formular auf der eigenen Domain zur Verfügung. Die vollständigen Regeln stehen in der Datenschutzerklärung.

Kontakt.

Thomas Wörle, mandatsführend für TWGA GmbH, Geschäftsbereich TWGA Consulting.
E-Mail t.woerle@twga-consulting.de, Telefon +49 160 519 6191.

Für die schriftliche Fallschilderung nutzen Sie bitte das Objektdaten-Formular. Rückmeldung innerhalb eines Werktages.