Bewertungsmandate für beratende Berufe

Für Steuerberater, Anwälte, Notare und Vermögensverwalter

Immobilienbewertung ist selten eine reine Zahlenfrage. Für Steuerberater und Fachanwälte ebenso wie Notare, Vermögensverwalter und Family Offices sind Anlass, anzuwendendes Regelwerk und Qualifikation des Gutachters entscheidend. TWGA Consulting nimmt den Fall auf, ordnet ihn fachlich ein und koordiniert die passende Sachverständige oder den passenden Sachverständigen im Netzwerk.

Typische Anlässe

Rolle von TWGA Consulting

TWGA Consulting ist die mandatsführende Instanz. Wir klären den Bewertungsanlass, ordnen das anzuwendende Regelwerk ein, steuern die Kommunikation zwischen Beratern, Mandanten und Sachverständigen und übernehmen die Koordination bis zur Übergabe des Gutachtens.

Das Gutachten selbst erstellt die jeweils beauftragte Sachverständige oder der jeweils beauftragte Sachverständige aus dem Netzwerk. Grundlage sind eine passende Qualifikation und eine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Kurzprüfung des Falls

Für Steuerberater, Anwälte, Notare und Vermögensverwalter gilt: Bevor ein Gutachten beauftragt wird, lohnt eine strukturierte Kurzprüfung. Sie klärt Anlass, Norm, Stichtag, Objektart und Gutachtenziel.

Wir klären, ob ein Verkehrswertgutachten in Betracht kommt, ob die Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG verkürzt werden soll, ob ein Beleihungswertgutachten gefragt ist oder ob eine gutachterliche Stellungnahme genügt.

Steuerliche und rechtliche Beratung bleibt in jedem Fall bei der zuständigen Beraterin oder dem zuständigen Berater.

Fall vertraulich vorprüfen lassen

In einem Gespräch von bis zu 20 Minuten klären wir Anlass, Objektart, Regelwerk und Unterlagenlage. Danach wissen Sie, ob und in welcher Form ein Gutachten sinnvoll ist und welcher Sachverständige zum Fall passt.

Fallvorprüfung anfragen