Honorarübersicht für Gutachten und Bewertungen.
Alle Honorare verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Auslagen. Die Abrechnung von Vollgutachten orientiert sich an § 15 der Verordnung über die Vergütung der Gutachterausschüsse in Bayern (BayGaV). Wir begleiten das Gutachten bis zum Abschluss, einschließlich Stellungnahmen zu Rückfragen des Finanzamts, des Gerichts oder der Gegenpartei.
Kurzgutachten
Kurzgutachten dienen der internen Nutzung, etwa für Kaufpreisprüfung, Vermögensübersicht oder erste Einordnung im Familienkreis. Sie sind nicht als Nachweis gegenüber Finanzamt oder Gericht bestimmt.
| Objektart | Honorar (netto) |
|---|---|
| Standardimmobilien | ab 1.500 € |
| Wohnimmobilien ab elf Einheiten | ab 2.000 € |
| Gewerbeimmobilien | ab 2.500 € |
Restnutzungsdauergutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Restnutzungsdauergutachten werden pauschal abgerechnet. Der Wertermittlungsstichtag hat keinen Einfluss auf den Preis.
| Objektart | Honorar (netto) |
|---|---|
| Standardimmobilien | 1.500 € pauschal |
| Wohnimmobilien ab elf Einheiten | 2.000 € pauschal |
| Gewerbeimmobilien | ab 2.500 €, je nach Objekt |
Vollgutachten (Verkehrswertgutachten)
Vollgutachten sind Verkehrswertgutachten mit vollständiger Herleitung und Dokumentation, geeignet als Nachweis gegenüber Finanzamt, Gericht oder Gegenpartei. Bei Gewerbe- und Sonderimmobilien hängt das Honorar stark vom Einzelfall ab, insbesondere von Nutzungsart, Bewertungstiefe und Datenlage.
| Gutachtenart | Honorar (netto) |
|---|---|
| Standardobjekte (Finanzamt, Gericht) | ab 3.000 €, erfahrungsgemäß 4.000 bis 6.000 € |
| Gewerbe und Sonderimmobilien | ab 5.000 €, an § 15 BayGaV orientiert, nach exakter Kalkulation je Fall |
Fallvorprüfung und Gutachtenprüfung
Fallvorprüfungen sowie Prüfungen bestehender Gutachten mit schriftlicher Stellungnahme werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Der voraussichtliche Aufwand wird vor Beauftragung schriftlich mitgeteilt.
Unterlagen für eine schnelle Bearbeitung
Folgende Unterlagen ermöglichen eine zügige und belastbare Bearbeitung. Fehlende Unterlagen können wir auf Wunsch beschaffen.
- Objektadresse und aktuelle Nutzung
- Wertermittlungsstichtag
- Baujahr und durchgeführte Modernisierungen mit Jahresangabe
- Grundbuchauszug einschließlich Bewilligungsurkunden bei Rechten in Abteilung II (Grundstücksgröße wird daraus übernommen)
- Bei Wohnungseigentum: Teilungserklärung und, falls vorhanden, Versammlungsprotokolle der letzten fünf Jahre
- Baupläne: Grundrisse, Flächenangaben, Wohnflächenberechnung
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge oder Mietaufstellung mit klarer Zuordnung zur jeweiligen Einheit
- Optional: Baugenehmigung
- Für die Vertragsunterlagen: genauer Vertragspartner
Fallbezogenes Angebot anfordern
Sie erhalten nach Rücksprache ein schriftliches, fallbezogenes Angebot mit Festpreis oder Zeithonorar-Rahmen. Objektdaten können Sie direkt über das Formular übermitteln oder im Erstgespräch klären.
Erstgespräch anfragen Objektdaten senden