Gestaltung

Gestaltung von Bewertungsanlässen

Wann eine Bewertung erstellt wird, ist selbst eine Entscheidung. Bei Schenkungen, Nachlassregelungen und Umstrukturierungen liegt zwischen der Idee und der amtlichen Wertermittlung ein Zeitraum, in dem sich die Grundlagen für ein späteres Gutachten aktiv vorbereiten lassen. Diese Seite ordnet die Zusammenhänge fachlich ein. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung, sie ergänzt diese um die Bewertungsperspektive.

§ 14 ErbStG: Zusammenrechnung von Erwerben

Nach § 14 ErbStG werden Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Für die Erbschaft- und Schenkungssteuer bedeutet das, dass Wertverhältnisse an früheren Stichtagen für spätere Bescheide bedeutsam bleiben. In der Praxis stellt sich die Frage, ob und in welcher Form der frühere Wert dokumentiert ist. Eine sachverständige Wertermittlung zum tatsächlichen Stichtag der Schenkung erleichtert die Zuordnung zu einem späteren Erbanfall erheblich.

§ 198 BewG: der niedrigere gemeine Wert

Die Bedarfsbewertung des Finanzamts nach den Vorgaben des BewG folgt typisierten Verfahren. § 198 BewG eröffnet die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, wenn der tatsächliche Verkehrswert unter dem typisierten Wert liegt. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV 2021.

Details zur Einordnung unter § 198 BewG: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.

Rolle der TWGA GmbH, Geschäftsbereich TWGA Consulting

Die TWGA GmbH koordiniert die Bewertung, ordnet den Anlass ein und wählt die passende Sachverständige oder den passenden Sachverständigen aus dem Partnernetzwerk. Sie erstellt keine eigenen Gutachten und ersetzt weder Steuerberatung noch Rechtsberatung. Ein Zusammenspiel mit der zuständigen Steuerberaterin oder dem zuständigen Steuerberater und der Fachanwältin oder dem Fachanwalt ist bei Gestaltungen die Regel.

Typische Konstellationen

Zeitpunkt und Dokumentation

Bewertungen dokumentieren den Zustand zum Stichtag, nicht zum späteren Zeitpunkt der Bekanntgabe. Eine Bewertung mit Stichtag in der Vergangenheit ist möglich, wenn die Grundlagen zum damaligen Zeitpunkt hinreichend dokumentiert sind. Je näher der Auftrag am Stichtag liegt, desto einfacher ist die Datenlage.

Bewertungsanlass strategisch einordnen

Wenn Sie eine Schenkung, eine Übertragung oder eine Umstrukturierung planen, klären wir in einem Gespräch mit Ihnen und der zuständigen Beraterin oder dem zuständigen Berater, wann und in welcher Form eine Bewertung sinnvoll ist.

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