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Gastbeitrag einreichen bei TWGA Consulting

TWGA Consulting öffnet seine Fachredaktion für Beiträge aus dem Sachverständigen-Netzwerk, der Anwaltschaft und der Steuerberatung. Wer fachlich zur Immobilienbewertung beitragen will, kann hier einen Beitrag einreichen. Veröffentlicht werden ausschließlich sachliche Beiträge mit nachprüfbaren Primärquellen. Keine Werbung, keine Mandantengeschichten, keine PR.

Worüber wir veröffentlichen

Die Redaktion priorisiert Beiträge zu vier inhaltlichen Säulen.

Gesetzgebung

BMF-Schreiben, BelWertV-Änderungen, EStG-Novellen, ImmoWertV-Anpassungen, EU-Vorgaben mit Bezug zur Bewertungspraxis.

Rechtsprechung

BFH-Entscheidungen, Finanzgerichts-Urteile zu Restnutzungsdauer, AfA, Kaufpreisaufteilung, Verkehrswertgutachten und Beleihungswerten.

Marktdaten

Belastbare Auswertungen zu Pflegeimmobilien, Hotelmarkt, Wohnungsbau, Spezialimmobilien aus Quellen wie Pflegemarkt, JLL, Bulwiengesa, BORN, Destatis.

Methodik

Sachgerechte Anwendung der ImmoWertV, Abgrenzung zwischen Verkehrswert, Beleihungswert und Marktwert, Sachwert- und Ertragswertverfahren in der Praxis.

Sechs Regeln für Beiträge

01
Sachlich, ohne Werbung
Der Beitrag erklärt einen Sachverhalt. Eigenwerbung, Akquise oder Produkthinweise gehören nicht in den Text. Eine kurze Autorenzeile mit Kanzlei oder Sachverständigenbüro ist zulässig.
02
Primärquellen mit Stand
Jede Tatsachenaussage ist mit einer verlinkbaren Primärquelle belegt. BMF, BFH, Finanzgerichte, gesetze-im-internet.de, Pflegemarkt, JLL, Bulwiengesa, Destatis. Stand und Aktenzeichen sind anzugeben.
03
Keine Mandantengeschichten
Konkrete Mandate, identifizierbare Personen oder Objekte sind tabu. Hypothetische Rechenbeispiele sind erlaubt, klar als Beispielrechnung gekennzeichnet.
04
Erstveröffentlichung
Der Beitrag wurde nicht bereits an anderer Stelle publiziert. Eine Zweitverwertung des eigenen LinkedIn-Posts ist erlaubt, eine Übernahme aus Magazinen oder Zeitungen nicht.
05
Umfang 600 bis 1.500 Wörter
Kürzere Texte gehen in der Suche unter, längere Texte verlieren ihre Leser. Strukturierung mit Zwischenüberschriften ist erwünscht.
06
Sprache und Stil
Deutsch mit echten Umlauten. Keine Floskeln wie hierbei, ganzheitlich, innovativ. Keine Triaden. Keine Gedankenstriche. Bindestrich-Komposita nur als Eigennamen wie BelWertV oder ImmoWertV.

Was wir bieten

Veröffentlichung auf twga-consulting.de mit Autorenzeile, Verlinkung auf Kanzlei- oder Sachverständigenseite und Backlink-Profil. Redaktionelle Endabnahme mit klarer Kommunikation vor der Veröffentlichung. Distribution über die TWGA-Kanäle auf LinkedIn und Instagram. Schema.org-Auszeichnung für die Auffindbarkeit in Google und in KI-Suchsystemen wie Perplexity, ChatGPT und Gemini.

Drei Schritte zur Veröffentlichung

  1. Themenvorschlag per Mail an redaktion@twga-consulting.de mit Arbeitstitel und Quellenlage. Die Redaktion meldet sich innerhalb von drei Werktagen mit einer Einschätzung.
  2. Bei positiver Rückmeldung Einreichung des Beitrags als Text oder Word-Datei. Die Redaktion prüft auf Substanz, Quellen und Stil.
  3. Freigabe durch den Autor nach Endlektorat. Veröffentlichung mit Autorenzeile und Distribution über die TWGA-Kanäle.
Hinweis zur Auswahl. Die Redaktion entscheidet über die Veröffentlichung. Eine Verpflichtung zur Aufnahme besteht nicht. Beiträge, die gegen die sechs Regeln verstoßen, werden mit konkreter Begründung zurückgesendet und können nach Überarbeitung erneut eingereicht werden.

Aktuelle Beiträge

Gesetzgebung
23. Juni 2026 · Thomas Wörle, TWGA Consulting

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